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Zweiter Abschnitt - Zu erfüllende Ansprüche
§ 5 Ansprüche aus der Nachkriegszeit
§ 6 Schadensersatzansprüche
§ 7 Versorgungsansprüche
§ 8 Ausgeschlossene Gläubigergruppen
§ 9 Wohnsitzvoraussetzungen
§ 10 Ansprüche aus Grundstücksübereignungen
§ 11 Ansprüche aus dinglichen Rechten
§ 12 Gesetzeskonkurrenz
§ 13 Zulässigkeit von Aufrechnungen
§ 14 Umstellung von Reichsmarkansprüchen
§ 15 Anspruchsschuldner
§ 16 Anmeldung
§ 17 Anmeldestelle
§ 18 Anmeldefrist, Nachsichtgewährung
§ 19 Klagefrist
Gesetz zur Regelung der Verbindlichkeiten nationalsozialistischer Einrichtungen und der Rechtsverhältnisse an deren Vermögen (NSVerbG)
§ 14 Umstellung von Reichsmarkansprüchen
§ 14 des Umstellungsgesetzes
tritt hinsichtlich der in den §
§ 5
,
6
,
7
und
10
bezeichneten, bisher nicht umgestellten Ansprüche außer Kraft.
Das gleiche gilt für die in
§ 4 Satz 2
bezeichneten, als fortbestehend geltenden Ansprüche.