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Zweiter Abschnitt - Zu erfüllende Ansprüche
§ 5 Ansprüche aus der Nachkriegszeit
§ 6 Schadensersatzansprüche
§ 7 Versorgungsansprüche
§ 8 Ausgeschlossene Gläubigergruppen
§ 9 Wohnsitzvoraussetzungen
§ 10 Ansprüche aus Grundstücksübereignungen
§ 11 Ansprüche aus dinglichen Rechten
§ 12 Gesetzeskonkurrenz
§ 13 Zulässigkeit von Aufrechnungen
§ 14 Umstellung von Reichsmarkansprüchen
§ 15 Anspruchsschuldner
§ 16 Anmeldung
§ 17 Anmeldestelle
§ 18 Anmeldefrist, Nachsichtgewährung
§ 19 Klagefrist
Gesetz zur Regelung der Verbindlichkeiten nationalsozialistischer Einrichtungen und der Rechtsverhältnisse an deren Vermögen (NSVerbG)
§ 12 Gesetzeskonkurrenz
Ist ein Anspruch (
§ 1
) nach einer Vorschrift dieses Teils zu erfüllen, so steht dieser Erfüllungsverpflichtung nicht entgegen, daß der Anspruch nach einer anderen Vorschrift dieses Teils nicht oder nur in geringerem Umfang zu erfüllen ist.