1. Verbindlichkeiten des Reichs,
2. Verbindlichkeiten der NSDAP, ihrer Gliederungen und angeschlossenen Verbände, sowie aller übrigen Organisationen, die von der Militärregierung aufgelöst worden sind,
3. vor dem 9. Mai 1945 begründete Verbindlichkeiten der Reichsbahn und der Reichspost, soweit sie nicht von den Bahn- und Postverwaltungen im Währungsgebiet übernommen werden,
4. Verbindlichkeiten der Reichsbank, soweit sie nicht von den Landeszentralbanken übernommen werden,
5.