(1) Bewerberinnen und Bewerber werden durch Stellenausschreibung ermittelt.
(2) Bewerbungen sind an die Einstellungsbehörden zu richten. Der Bewerbung sind beizufügen: 1. ein tabellarischer Lebenslauf, 2. ein Lichtbild, das nicht älter als sechs Monate sein soll, 3. eine Ablichtung des Abschlusszeugnisses der Fachhochschule oder des als gleichwertig anerkannten Hochschulabschlusses - gegebenenfalls einschließlich einer Ablichtung der Urkunde über die Verleihung eines Bachelorgrades in einem als gleichwertig anerkannten Studiengang - sowie 4. gegebenenfalls a) eine Ablichtung des Schwerbehindertenausweises oder des Bescheides über die Gleichstellung als schwerbehinderter Mensch, b) eine Ablichtung des Zulassungs- oder Eingliederungsscheins oder der Bestätigung nach § 10 Abs. 4 Satz 4 des Soldatenversorgungsgesetzes und c) Ablichtungen der Zeugnisse, die bei Beendigung des Grundwehrdienstes und über Wehrübungen erteilt wurden.
(3) Nach Aufforderung sind von den Bewerberinnen und Bewerbern noch folgende Unterlagen einzureichen: 1. Ablichtungen der Zeugnisse über die bisherigen praktischen Tätigkeiten und 2. die Studienbücher der Fachhochschulen oder vergleichbarer Einrichtungen.