In der Praxisbezogenen Lehrveranstaltung III werden die Anwärterinnen und Anwärter mit den spezialgesetzlichen Vorschriften und Verwaltungsbestimmungen insbesondere in den Lehrgebieten 1. Staats- und Europarecht,
2. Verwaltungsrecht und
3. Zivilrecht,
soweit dies für die Wahrnehmung ihrer späteren Aufgaben notwendig ist, vertraut gemacht.