(1) Die Praxisbezogene Lehrveranstaltung II baut ergänzend und vertiefend auf den Lerninhalten der Praxisbezogenen Lehrveranstaltung I sowie auf den im Praktikum I vermittelten Kenntnissen auf.
(2) Zusätzlich werden Kenntnisse vermittelt in den Lehrgebieten: 1. Möglichkeiten und Grenzen der Fernmelde- und Elektronischen Aufklärung und 2. Aufklärungsschwerpunkte.