Waffe
Unter „Waffe“ ist eine solche im technischen Sinn zu verstehen, die zwecks Kampfunfähig-Machung, Verletzung oder Tötung gefertigt wurde, also Schuss-, Hieb-, Stich- oder Wurfwaffen. Sie müssen von vornherein dazu bestimmt sein, (nicht notwendigerweise Menschen) zumindest erhebliche Verletzungen zuzufügen.
1BGH NStZ 2001, 532; BGH NJW 1998, 3130.Quellen:
[1] BGH NStZ 2001, 532; BGH NJW 1998, 3130.