Wahlfeststellung
Unter der Wahlfeststellung wird das Problem erörtert, ob und inwieweit eine strafrechtliche Verurteilung auf alternativer Grundlage zulässig ist. Dabei geht es sowohl um die Frage einer Verurteilung nur auf alternativer Tatsachengrundlage (der Tatbestand x ist entweder durch den Sachverhalt a oder den Sachverhalt b verwirklicht) als auch um das Problem einer Verurteilung auf alternativer Tatsachen- und Rechtsgrundlage (entweder ist der Tatbestand x durch den Sachverhalt a oder der Tatbestand y durch den Sachverhalt b verwirklicht). Im ersten Fall spricht man von reiner Tatsachenalternativität oder gleichartiger (unechter) Wahlfeststellung, im zweiten Fall von Tatsachen- und Gesetzesalternativität oder ungleichartiger (echter) Wahlfeststellung.
1BGHSt 9, 393; 30, 78; Stuckenberg, in: JA 2001, 221.Quellen:
[1] BGHSt 9, 393; 30, 78; Stuckenberg, in: JA 2001, 221.