1. ärztliche Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten,
2. Schutzimpfungen im notwendigen Umfang einschließlich medikamentöser Prophylaxe, ausgenommen Schutzimpfungen anlässlich privater Auslandsreisen, und
3. sonstige medizinische Prophylaxemaßnahmen.