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Kapitel 3 - Schlussvorschriften
§ 31 Verwaltungsvorschriften
§ 32 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Bundeswehr-Heilfürsorgeverordnung
(Verordnung über die Gewährung von Heilfürsorge für Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr - BwHFV)
§ 31 Verwaltungsvorschriften
Die Verwaltungsvorschriften zur Durchführung dieser Verordnung erlässt das Bundesministerium der Verteidigung oder eine von ihm bestimmte Stelle.