Unglücksfall
Ein Unglücksfall ist jedes plötzliche Ereignis, das erhebliche Gefahren für Personen oder Sachen von bedeutendem Wert mit sich bringt oder zu bringen droht.
1Kindhäuser/Neumann/Paeffgen-StGB/Wohlers, 4. Auflage Baden-Baden 2013, § 323c Rn. 4.Quellen:
[1] Kindhäuser/Neumann/Paeffgen-StGB/Wohlers, 4. Auflage Baden-Baden 2013, § 323c Rn. 4.