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Relevante Rechtsnormen
§ 261 StPO - Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung
Relevante Schemata
Schema zur Wahlfeststellung
Ungleichartige Wahlfeststellung
Ungleichartige Wahlfeststellung liegt vor, wenn der Täter einen von zwei Straftatbeständen sicher verwirklicht hat.
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BGH, Beschl. v. 28.01.2014 – 2 StR 495/12.
Quellen:
[1] BGH, Beschl. v. 28.01.2014 – 2 StR 495/12.
Weitere Definitionen
Unfall im Straßenverkehr
Unfallort
Ungleichartige Wahlfeststellung
Unglücksfall
Unmittelbarer Täter (Alleintäter)