Unmittelbarer Täter (Alleintäter)
Unmittelbarer Täter ist, wer die Tat selbst begeht, d.h. wer eigenständig alle objektiven Tatbestandsmerkmale eines Straftatbestandes verwirklicht.
1Rengier, StrafR AT, 5. Auflage München 2013, § 42 Rdn. 1.Quellen:
[1] Rengier, StrafR AT, 5. Auflage München 2013, § 42 Rdn. 1.