Unfallort
Der Unfallort ist die Stelle, an der der Unfall sich ereignet hat, wobei der gesamte Unfallablauf vom Beginn bis zum Ende (wozu auch noch das Zum-Stillstand-Kommen des Fahrzeugs unter Berücksichtigung der Verkehrssicherheit gehört).
1MüKo-StGB/Zopfs, 2. Auflage München 2011, § 142 Rdn. 47.Quellen:
[1] MüKo-StGB/Zopfs, 2. Auflage München 2011, § 142 Rdn. 47.