Straßenverkehr
Unter Straßenverkehr ist – vorbehaltlich der Sonderregelung für Straßenbahnen in § 315 d – der Verkehr zu verstehen, bei dem sich ein Beförderungsmittel ohne Spurbindung auf festem Untergrund bewegt.
1BGHSt 48, 233, 237.Quellen:
[1] BGHSt 48, 233, 237.