Subjektive Sorgfaltspflichtverletzung
Subjektive Sorgfaltspflichtverletzung ist gegeben, wenn der Täter den Erfolg in seinem Ergebnis voraussehen konnte, außer das Ereignis liegt so außerhalb der Lebenserfahrung, dass mit ihm auch bei Einhaltung der gebotenen und individuell zumutbaren Sorgfalt nicht zu rechnen ist.
1BGHSt 3, 62; BGHSt 12, 75.Quellen:
[1] BGHSt 3, 62; BGHSt 12, 75.