Unfall im Straßenverkehr
Ein Unfall im Straßenverkehr ist ein plötzliches Ereignis im Straßenverkehr, das mit den typischen Gefahren des Straßenverkehrs zusammenhängt und unmittelbar zu einem nicht völlig belanglosen Personen- oder Sachschaden führt.
1BGHSt 24, 382; Roxin NJW 1996, 2038; OLG Hamm NJW 82, 2456; Lackner/Kühl, 28. Auflage München 2014, § 142 Rdn. 5.Quellen:
[1] BGHSt 24, 382; Roxin NJW 1996, 2038; OLG Hamm NJW 82, 2456; Lackner/Kühl, 28. Auflage München 2014, § 142 Rdn. 5.