Gesetze
Studium
Definitionen
Schemata
Suche
Siebzehnter Abschnitt - Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit
§ 223 Körperverletzung
§ 224 Gefährliche Körperverletzung
§ 225 Mißhandlung von Schutzbefohlenen
§ 226 Schwere Körperverletzung
§ 226a Verstümmelung weiblicher Genitalien
§ 227 Körperverletzung mit Todesfolge
§ 228 Einwilligung
§ 229 Fahrlässige Körperverletzung
§ 230 Strafantrag
§ 231 Beteiligung an einer Schlägerei
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 229 Fahrlässige Körperverletzung
Wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Relevante Definitionen
Subjektive Sorgfaltspflichtverletzung
Sorgfaltswidrigkeit
Körperliche Misshandlung i.S.d. § 223 StGB