Hypothetische Kausalität
Die hypothetische Kausalität ist gegeben, wenn die rechtlich erwartete Handlung nicht hinzugedacht werden kann, ohne das der tatbestandliche Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele.
1Samson, Hypothetische Kausalverläufe im Strafrecht, 1972, S. 129 ff.; Rengier, StrafR AT, 5. Auflage München 2013, § 49 Rdn. 13.Quellen:
[1] Samson, Hypothetische Kausalverläufe im Strafrecht, 1972, S. 129 ff.; Rengier, StrafR AT, 5. Auflage München 2013, § 49 Rdn. 13.