Tatbestandsspezifischer Gefahrzusammenhang
Beim tatbestandsspezifischer Gefahrzusammenhang müsste der qualifizierte Erfolg gerade aufgrund der durch die Verwirklichung des Grunddelikts begründeten typischen Gefahr eingetreten sein.
1Wessels/Hettinger, StrafR BT I, 36. Auflage Heidelberg 2012, Rn. 285.Quellen:
[1] Wessels/Hettinger, StrafR BT I, 36. Auflage Heidelberg 2012, Rn. 285.