Gefahr
Unter einer Gefahr versteht man einen Zustand, bei dem auf Grund tatsächlicher Umstände die Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines schädigenden Ergebnisses besteht.
1BGH NJW 1979, 2053; MüKo-StGB/Erb, 2. Auflage München 2011, § 34 Rn. 58.Quellen:
[1] BGH NJW 1979, 2053; MüKo-StGB/Erb, 2. Auflage München 2011, § 34 Rn. 58.