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Kapitel 1 - Laufbahn und Ausbildung
§ 1 Laufbahnämter
§ 2 Ziel der Ausbildung
§ 3 Einstellungsbehörde
§ 4 Einstellungsvoraussetzungen
§ 5 Ausschreibung, Bewerbung
§ 6 Auswahlverfahren
§ 7 Einstellung in den Vorbereitungsdienst
§ 8 Rechtsstellung während des Vorbereitungsdienstes
§ 9 Dauer, Verkürzung und Verlängerung des Vorbereitungsdienstes
§ 10 Erholungsurlaub während des Vorbereitungsdienstes
§ 11 Ausbildungsakte
§ 12 Schwerbehinderte Menschen
§ 13 Gliederung des Vorbereitungsdienstes
§ 14 Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung
§ 15 Grundsätze der Fachstudien
§ 16 Grundstudium
§ 17 Hauptstudium
§ 18 Ziel der berufspraktischen Studienzeiten
§ 19 Praktika
§ 20 Durchführung der Praktika
§ 21 Ausbildungsrahmenplan
§ 22 Ausbildungsleitung, Ausbilderinnen und Ausbilder während der Praktika, Ausbildungsplan
§ 23 Praxisbezogene Lehrveranstaltungen
§ 24 Leistungsnachweise während der Fachstudien
§ 25 Bewertungen während der berufspraktischen Studienzeiten
Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen Dienst im Bundesnachrichtendienst (LAP-gDBNDV)
§ 11 Ausbildungsakte
Für die Anwärterinnen und Anwärter sind Personalteilakten "Ausbildung" zu führen, in die der Ausbildungsplan, alle Leistungsnachweise, Lehrgangsklausuren und Bewertungen aufzunehmen sind.