In den schriftlichen Prüfungen sind anzufertigen

1. bei der Zwischenprüfung je eine Arbeit von 120 Minuten Dauer in den Fächern

    a) Einsatzrecht/Verkehrsrecht,

    b) Einsatzlehre/Polizeidienstkunde/Verkehrslehre,

    c) Staats- und Verfassungsrecht/politische Bildung und

    d) Kriminalistik,

2. bei der Laufbahnprüfung

    a) je eine Arbeit von 180 Minuten Dauer in den Fächern

      Einsatzrecht/Verkehrsrecht und

      Einsatzlehre/Polizeidienstkunde/Verkehrslehre sowie

    b) je eine Arbeit von 120 Minuten Dauer in den Fächern

      Staats- und Verfassungsrecht/politische Bildung und

      Kriminalistik.