1. bei der Zwischenprüfung je eine Arbeit von 120 Minuten Dauer in den Fächern
a) Einsatzrecht/Verkehrsrecht,
b) Einsatzlehre/Polizeidienstkunde/Verkehrslehre,
c) Staats- und Verfassungsrecht/politische Bildung und
d) Kriminalistik,
2. bei der Laufbahnprüfung
a) je eine Arbeit von 180 Minuten Dauer in den Fächern
Einsatzrecht/Verkehrsrecht und
Einsatzlehre/Polizeidienstkunde/Verkehrslehre sowie
b) je eine Arbeit von 120 Minuten Dauer in den Fächern
Staats- und Verfassungsrecht/politische Bildung und
Kriminalistik.