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Kapitel 4 - Gemeinsame Bestimmungen
§ 32b Sicherstellung, Verwahrung und Verwertung
§ 32c Unterstützung durch Polizeivollzugsbeamte des Bundes und der Länder
§ 33 Datenübermittlung im innerstaatlichen Bereich
§ 34 Datenübermittlung ins Ausland sowie an über- oder zwischenstaatliche Stellen
§ 34a Übermittlung personenbezogener Daten an Mitgliedstaaten der Europäischen Union
§ 35 Übermittlungsverbote und Verweigerungsgründe
§ 35a Verwendung von nach dem Rahmenbeschluss 2006/960/JI des Rates übermittelten Daten
§ 36 Abgleich personenbezogener Daten
§ 37 Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten für die wissenschaftliche Forschung
§ 38 Weitere Verwendung von Daten
§ 39 Berichtigung, Löschung und Sperrung personenbezogener Daten bei automatisierter Verarbeitung und bei Speicherung in nicht automatisierten Dateien
§ 40 Berichtigung, Sperrung und Vernichtung personenbezogener Daten, die weder automatisiert verarbeitet noch in einer nicht automatisierten Datei gespeichert sind
§ 41 Errichtungsanordnung
§ 41a Entschädigung für Leistungen
§ 42 Schadensausgleich
§ 43 Geltung des Bundesdatenschutzgesetzes
§ 44 Einschränkung von Grundrechten
Zollfahndungsdienstgesetz
(Gesetz über das Zollkriminalamt und die Zollfahndungsämter - ZFdG)
§ 43 Geltung des Bundesdatenschutzgesetzes
Bei der Erfüllung der Aufgaben nach den §
§ 3
bis
5
durch das Zollkriminalamt oder nach den §
§ 24
und
25
durch die Zollfahndungsämter finden
§ 4 Abs. 2 und 3
, die §§ 4b, 4c,
10 Abs. 1
, die §
§ 13
,
14 Abs. 1, 2, 4 und 5
,
§ 15 Abs. 1 bis 4 und 6
, die §
§ 16
,
18 Abs. 2 Satz 2 und 3
sowie die §
§ 19a
und
20 des Bundesdatenschutzgesetzes
keine Anwendung.