(1) Der Vorbereitungsdienst gliedert sich wie folgt:

1.Einführungslehrgang1 Monat,
2.Praktikum I4 Monate,
3.Zwischenlehrgang I2 Monate,
4.Zwischenlehrgang II1 Monat,
5.Praktikum II12 Monate,
6.Abschlusslehrgang4 Monate.

(2) Während der Praktika finden die in § 24 aufgeführten praxisbezogenen Lehrveranstaltungen statt.

(3) Der Zwischenlehrgang I schließt mit der Zwischenprüfung, deren Bestehen Voraussetzung für die Zulassung zur Laufbahnprüfung ist.

(4) Der Vorbereitungsdienst schließt mit der Laufbahnprüfung.