(1) Die praxisbezogenen Lehrveranstaltungen dauern insgesamt fünf Monate. Sie werden an der Schule des Bundesnachrichtendienstes durchgeführt und haben zum Ziel, die in der fachtheoretischen Ausbildung und in den Praktika erworbenen Kenntnisse in enger Beziehung zur Praxis zu vertiefen.
(2) Während der Praktika werden praxisbezogene Lehrveranstaltungen blockweise in den folgenden Fachgebieten durchgeführt: 1. Observation bis zu 3 Wochen, 2. Datenverarbeitung bis zu 1 Woche, 3. Sprache bis zu 4 Monaten.
(3) Der Ausbildungsrahmenplan bestimmt die Lernziele und Lehrinhalte der Lehrfächer sowie die Stundenzahl.