(1) Die Studiengebiete des Hauptstudiums sind: 1. allgemeines Steuerrecht, 2. allgemeines Zollrecht, 3. besonderes Zollrecht, 4. Recht der sozialen Sicherung, 5. Verbrauchsteuerrecht und Verkehrsteuerrecht, 6. Betriebswirtschaftslehre und 7. Managementlehre.
(2) Einzelne Inhalte der Studiengebiete können in englischer Sprache vermittelt werden.
(3) Das Hauptstudium umfasst mindestens 1 220 Lehrveranstaltungsstunden.