Gesetze
Studium
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Abschnitt 1 - Allgemeines
§ 1 Diplomstudium
§ 2 Ziele des Studiums
§ 3 Dauer des Studiums, Laufbahnbefähigung, Diplom
§ 4 Einstellungsbehörden, Ausbildungsbehörden, Dienstaufsicht
§ 5 Nachteilsausgleich im Auswahlverfahren, bei Leistungstests und Prüfungen
§ 6 Bewertung der Leistungen
§ 7 Fernbleiben und Rücktritt
§ 8 Täuschung und Ordnungsverstoß
§ 9 Erholungsurlaub
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Zolldienst des Bundes (GntZollDVDV)
§ 1 Diplomstudium
Das Diplomstudium „Gehobener nichttechnischer Zolldienst des Bundes“ an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung (Hochschule) ist der Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Zolldienst des Bundes.