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1. - Im allgemeinen
§ 213 Übernahmepreis
§ 213a Selbstkostenprüfungen
§ 213b Ermittlung der Fertigungs- und Rohstoffkosten für die einzelnen Betriebsjahre des Kalkulationszeitraums
§ 213c Verfahren zur Ermittlung des Betriebsabzugs nach § 66 des Gesetzes
§ 213d Ermittlung des Betriebsabzugs bei der Nutzungsüberlassung von Brennrechten, der Zusammenlegung von Brennereien sowie der Übertragung von Brennrechten nach § 42 Abs. 1, 3 und § 42a des Gesetzes
§ 214
§ 215
§ 216
Brennereiordnung (Anlage zur Branntweinmonopolverordnung) (BrennO 1998)
§ 214
Die Bundesmonopolverwaltung gibt den Grundpreis (
§ 65
des Gesetzes) und die Abzüge und Zuschläge (§
§ 66
bis
74
des Gesetzes) im Bundesanzeiger und durch Rundschreiben bekannt.