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Abschnitt 3 - Prüfung
§ 5 Staatliche Prüfung
§ 6 Prüfungsausschuss
§ 7 Fachausschüsse
§ 8 Zulassung zur Prüfung
§ 9 Vornoten
§ 10 Schriftlicher Teil der Prüfung
§ 11 Mündlicher Teil der Prüfung
§ 12 Praktischer Teil der Prüfung
§ 13 Niederschrift über die Prüfung
§ 14 Bestehen der Prüfung, Zeugnis
§ 15 Wiederholen der Prüfung
§ 16 Rücktritt von der Prüfung
§ 17 Versäumnisfolgen, Nichtabgabe der Aufsichtsarbeit, Unterbrechung der Prüfung
§ 18 Ordnungsverstöße, Täuschungsversuche
§ 19 Prüfungsunterlagen
Altenpflege-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung
(Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für den Beruf der Altenpflegerin und des Altenpflegers - AltPflAPrV)
§ 13 Niederschrift über die Prüfung
Über die Prüfung ist eine Niederschrift zu fertigen, aus der Gegenstand, Ablauf und Ergebnisse der Prüfung und etwa vorkommende Unregelmäßigkeiten hervorgehen.