Verbraucher
Unter einem Verbraucher versteht man gem.
§ 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
1BGH ZIP 2010, 667; Staudinger/Bernd Kannowski (2013) BGB § 13, Rn. 31.Quellen:
[1] BGH ZIP 2010, 667; Staudinger/Bernd Kannowski (2013) BGB § 13, Rn. 31.