Verbreiten i.S.v. § 824 BGB
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1Schulze-BGB/Staudinger, 8. Auflage Baden-Baden 2014, § 824 Rn. 5.Quellen:
[1] Schulze-BGB/Staudinger, 8. Auflage Baden-Baden 2014, § 824 Rn. 5.