Verbrauchsgüterkauf
Verbrauchsgüterkäufe sind Verträge, durch die ein Verbraucher (
§ 13 BGB) eine bewegliche Sache von einem Unternehmer (
§ 14 BGB) kauft oder Verträge, die neben dem Verkauf einer beweglichen Sache die Erbringung einer Dienstleistung durch den Unternehmer zum Gegenstand haben.
1B. Grunewald in: Erman, BGB, 14. Aufl. 2014, § 474 BGB, Rn. 4.Quellen:
[1] B. Grunewald in: Erman, BGB, 14. Aufl. 2014, § 474 BGB, Rn. 4.