Unzumutbarkeit normgemäßen Verhaltens
Für das Vorliegen der Unzumutbarkeit normgemäßen Verhaltens werden außergewöhnliche Umstände verlangt, die dem Normadressaten die Erfüllung der Sorgfaltspflicht besonders schwer machen.
1Beck'scher Onlinekommentar-StGB, § 15 Rdn. 69.Quellen:
[1] Beck'scher Onlinekommentar-StGB, § 15 Rdn. 69.