Verabredung i.S.d. § 30 II 3. Fall StGB
Verabredung ist die Willenseinigung von wenigstens zwei Personen zur mittäterschaftlichen Begehung eines in seinen wesentlichen Zügen bestimmten Verbrechens bzw. zu dessen Anstiftung.
1BGHSt 53,176; Maurach JZ 1961, 139. Quellen:
[1] BGHSt 53,176; Maurach JZ 1961, 139.