Bei der „Nichtleistungskondiktion“ geht es um Fälle der ungerechtfertigten Bereicherung, in denen jemand aus dem Vermögen eines anderen rechtsgrundlos bereichert ist, ohne daß ein rechtsgültiger Wille des Verlierers in Betracht kommt. Die Bereicherung findet also ohne Leistung, sondern in sonstiger Weise statt.
1Staudinger/Stephan Lorenz (2007) Vorbem zu §§ 812 ff, Rn. 3; Staudinger/Michael Martinek (2014) S. Das Recht der ungerechtfertigten Bereicherung und der Geschäftsführung ohne Auftrag, Rn. 34.Quellen:
[1] Staudinger/Stephan Lorenz (2007) Vorbem zu §§ 812 ff, Rn. 3; Staudinger/Michael Martinek (2014) S. Das Recht der ungerechtfertigten Bereicherung und der Geschäftsführung ohne Auftrag, Rn. 34.