Der Name einer natürlichen Person ist ihre sprachliche Kennzeichnung. Er dient der Identifizierung und Unterscheidung.1Münchener Kommentar-BGB/Säcker, Band 1, 6. Auflage München 2012, § 12, Rn. 1.
Quellen:
[1] Münchener Kommentar-BGB/Säcker, Band 1, 6. Auflage München 2012, § 12, Rn. 1.