Notarielle Beurkundung
Durch die notarielle Beurkundung wird der Inhalt der Urkunde, die erfolgte Belehrung durch den Notar und die Unterschrift der Parteien unter die Erklärung in Gegenwart eines Notars durch einen Notar bestätigt.
1Schulze-BGB/Dörner, 8. Auflage Baden-Baden 2014, § 128 Rn.1.Quellen:
[1] Schulze-BGB/Dörner, 8. Auflage Baden-Baden 2014, § 128 Rn.1.