Integritätsinteresse
Das Integritätsinteresse ist das Interesse eines Vertragspartners an der Unversehrtheit der Rechtsgüter, also der Erhaltung des status quo. Die Parteien haben sich mithin stets so zu verhalten, dass die bereits existierenden Rechtsgüter der jeweils anderen Partei nicht beeinträchtigt werden.
1Staudinger/Peter Huber (2014) D. Der Inhalt des Schuldverhältnisses, Rn. 3; Schollmeyer, "Zur Reichweite der kaufrechtlichen Nacherfüllung bei Weiterfresserschäden", in: NJOZ 2009, 2729 (2730).Quellen:
[1] Staudinger/Peter Huber (2014) D. Der Inhalt des Schuldverhältnisses, Rn. 3; Schollmeyer, "Zur Reichweite der kaufrechtlichen Nacherfüllung bei Weiterfresserschäden", in: NJOZ 2009, 2729 (2730).