Integritätszuschlag
Bei Kraftfahrzeugen kann der Integritätszuschlag i.H.v. 30 % auf den Wert des Fahrzeugs vor dem Unfall gewährt werden, wenn das Integritätsinteresse des Geschädigten am Fahrzeug bestätigt ist. Dadurch wird die Grenze der Unverhältnismäßigkeit des Schadenersatzes nach oben verschoben.
1BGH 115, 364; 162, 161; BGH NJW 2008, 2183; BGH 178, 338; BGH VersR 2009, 654.Quellen:
[1] BGH 115, 364; 162, 161; BGH NJW 2008, 2183; BGH 178, 338; BGH VersR 2009, 654.