Vergehen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit einer geringeren Freiheitsstrafe als einem Jahr oder mit Geldstrafe bedroht sind.
1Tsambikakis in: Leipold/Tsambikakis/Zöller, Anwaltkommentar StGB, 2. Aufl. 2015, § 12 Verbrechen und Vergehen, Rn. 3.Quellen:
[1] Tsambikakis in: Leipold/Tsambikakis/Zöller, Anwaltkommentar StGB, 2. Aufl. 2015, § 12 Verbrechen und Vergehen, Rn. 3.