Verkehrsfremder Eingriff
Einen verkehrsfremden Eingriff stellen alle von außen kommenden Eingriffe dar. Ausnahmsweise fallen auch solche Handlungen darunter, bei denen der Täter das Fahrzeug bewusst zweckentfremdet als Mittel der Verkehrsbehinderung einsetzt.
1BGHSt 21, 301.Quellen:
[1] BGHSt 21, 301.