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§ 16 StGB - Irrtum über Tatumstände
Unrechtsbewusstsein
Das Unrechtsbewusstsein besitzt, wer wissentlich und willentlich einen Unrechtstatbestand verwirklicht, ohne eine die Tat rechtfertigende Sachlage anzunehmen.
1
BGH wistra 1995, 306.
Quellen:
[1] BGH wistra 1995, 306.
Weitere Definitionen
Unmittelbarer Täter (Alleintäter)
Unmittelbares Ansetzen
Unrechtsbewusstsein
Untauglicher Versuch
Unterdrücken eines Tatobjektes