(1) Der Zwischenlehrgang I vertieft und ergänzt die im Praktikum I erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten fachtheoretisch. Er bereitet auf die Zwischenprüfung vor.
(2) Schwerpunkte der fachtheoretischen Ausbildung sind 1. öffentliches Dienstrecht, 2. Staats- und Verfassungsrecht, 3. allgemeines und besonderes Verwaltungsrecht, 4. Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen, 5. Sicherheit und Geheimschutz, 6. Grundzüge der Datenverarbeitung, 7. operative Aufklärung, 8. Zeitgeschichte.