(1) Der Zwischenlehrgang I vertieft und ergänzt die im Praktikum I erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten fachtheoretisch. Er bereitet auf die Zwischenprüfung vor.

(2) Schwerpunkte der fachtheoretischen Ausbildung sind

    1. öffentliches Dienstrecht,

    2. Staats- und Verfassungsrecht,

    3. allgemeines und besonderes Verwaltungsrecht,

    4. Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen,

    5. Sicherheit und Geheimschutz,

    6. Grundzüge der Datenverarbeitung,

    7. operative Aufklärung,

    8. Zeitgeschichte.