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Kapitel 2 - Abberufung
§ 46 Allgemeine Vorschriften
§ 47 Einleitung des Abberufungsverfahrens
§ 48 Abberufungsausschreiben für Seebetriebe, Wählerliste
§ 49 Stimmabgabe
Wahlordnung zum Drittelbeteiligungsgesetz
(Verordnung zur Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer nach dem Drittelbeteiligungsgesetz - WODrittelbG)
§ 48 Abberufungsausschreiben für Seebetriebe, Wählerliste
Für das Abberufungsausschreiben nach
§ 41
und die Wählerliste gilt
§ 44 Abs. 1, 2 und 5
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