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Kapitel 1 - Wahl
§ 42 Allgemeine Vorschriften
§ 43 Einleitung der Wahl
§ 44 Bekanntmachung über die Einreichung von Wahlvorschlägen
§ 45 Stimmabgabe
Wahlordnung zum Drittelbeteiligungsgesetz
(Verordnung zur Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer nach dem Drittelbeteiligungsgesetz - WODrittelbG)
§ 42 Allgemeine Vorschriften
Für die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer bei Teilnahme von Arbeitnehmern eines Seebetriebs gelten die Vorschriften des Teils 1 entsprechend, soweit sich nicht aus den nachfolgenden Vorschriften Abweichungen ergeben.