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Kapitel 4 - Verfahren
§ 24 Zuständigkeit
§ 25 Antrag
§ 26 Auskunfts- und Mitteilungspflichten
§ 27 Folgen fehlender Mitwirkung
§ 28 Zeitpunkt der Zahlung von Leistungen
§ 29 Vertretung der Bundesrepublik Deutschland
Unterhaltssicherungsgesetz
(Gesetz über die Leistungen an Reservistendienst Leistende und zur Sicherung des Unterhalts der Angehörigen von freiwilligen Wehrdienst Leistenden - USG)
§ 24 Zuständigkeit
Für die Durchführung dieses Gesetzes ist das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (Bundesamt) zuständig.