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Zweiter Teil - Binnenschiffahrtsrechtliches Verteilungsverfahren
§ 34 Einleitung des Verteilungsverfahrens. Anwendbare Vorschriften
§ 35 Antragsberechtigung
§ 36 Anspruchsklassen
§ 37 Zuständigkeit
§ 38 Antrag
§ 39 Festsetzung der Haftungssumme
§ 40 Inhalt des Eröffnungsbeschlusses
§ 41 Wirkungen der Eröffnung
§ 42 Öffentliche Aufforderung bei Verfahren nur mit Wirkung für Ansprüche wegen Sachschäden
§ 43 Eintragung von angemeldeten Ansprüchen
§ 44 Erweiterung des Verfahrens auf Ansprüche wegen Personenschäden
§ 45 Feststellung der Ansprüche
§ 46 Verteilung
§ 47 Verzeichnis der Ansprüche
§ 48 Nachträgliche Erweiterung des Verfahrens bei Ansprüchen der Anspruchsklasse A oder D
§ 49 Kosten
Schiffahrtsrechtliche Verteilungsordnung
(Gesetz über das Verfahren bei der Errichtung und Verteilung eines Fonds zur Beschränkung der Haftung in der See- und Binnenschiffahrt - SVertO)
§ 42 Öffentliche Aufforderung bei Verfahren nur mit Wirkung für Ansprüche wegen Sachschäden
Die öffentliche Aufforderung hat, sofern das Verfahren nach
§ 1 Abs. 5
in Verbindung mit
§ 36 Abs. 2
nur mit Wirkung für Ansprüche wegen Sachschäden eröffnet worden ist, auch den in
§ 10 Abs. 3
genannten Inhalt.