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Zweiter Teil - Binnenschiffahrtsrechtliches Verteilungsverfahren
§ 34 Einleitung des Verteilungsverfahrens. Anwendbare Vorschriften
§ 35 Antragsberechtigung
§ 36 Anspruchsklassen
§ 37 Zuständigkeit
§ 38 Antrag
§ 39 Festsetzung der Haftungssumme
§ 40 Inhalt des Eröffnungsbeschlusses
§ 41 Wirkungen der Eröffnung
§ 42 Öffentliche Aufforderung bei Verfahren nur mit Wirkung für Ansprüche wegen Sachschäden
§ 43 Eintragung von angemeldeten Ansprüchen
§ 44 Erweiterung des Verfahrens auf Ansprüche wegen Personenschäden
§ 45 Feststellung der Ansprüche
§ 46 Verteilung
§ 47 Verzeichnis der Ansprüche
§ 48 Nachträgliche Erweiterung des Verfahrens bei Ansprüchen der Anspruchsklasse A oder D
§ 49 Kosten
Schiffahrtsrechtliche Verteilungsordnung
(Gesetz über das Verfahren bei der Errichtung und Verteilung eines Fonds zur Beschränkung der Haftung in der See- und Binnenschiffahrt - SVertO)
§ 39 Festsetzung der Haftungssumme
Die vom Gericht festzusetzende Haftungssumme ist vom Zeitpunkt des zur Haftung führenden Ereignisses bis zum Zeitpunkt der Errichtung des Fonds mit vier vom Hundert für das Jahr zu verzinsen.