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Abschnitt 4 - Vorschriften zu einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung
§ 36 Gebuchte Bruttobeiträge
§ 37 Abgegebene Rückversicherungsbeiträge
§ 38 Technischer Zinsertrag für eigene Rechnung
§ 39 Nicht realisierte Gewinne aus Kapitalanlagen, nicht realisierte Verluste aus Kapitalanlagen
§ 40 Sonstige versicherungstechnische Erträge für eigene Rechnung
§ 41 Aufwendungen für Versicherungsfälle für eigene Rechnung
§ 42 Aufwendungen für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattungen für eigene Rechnung
§ 43 Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb für eigene Rechnung
§ 44 Sonstige versicherungstechnische Aufwendungen für eigene Rechnung
§ 45 Erträge aus Kapitalanlagen
§ 46 Aufwendungen für Kapitalanlagen
§ 47 Sonstige Erträge
§ 48 Sonstige Aufwendungen
§ 49 Sonstige Steuern
§ 50 Ausgleichsposten
Versicherungsunternehmens-Rechnungslegungsverordnung
(Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen - RechVersV)
§ 49 Sonstige Steuern
Im Posten "Sonstige Steuern" sind Steuern auszuweisen, soweit es sich nicht um Steuern vom Einkommen und vom Ertrag oder um die Feuerschutzsteuer handelt.